Bereits 2017 haben wir als NABU gemeinsam mit den hiesigen Landwirten und interessierten Personen die Streuobstbestände in Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen kartiert. Nun ist das Ergebnis der bis Ende 2022 laufenden NRW weiten Kartierung veröffentlicht.
NRW. 13.730 Streuobst-Flächen mit einer Fläche von 6.779ha wurden von den Akteuren erfasst. Das klingt erst einmal viel, allerdings muss man diese Zahlen auch in Relation stellen. Denn seit 1960 sind 3/4 aller Streuobstbestände in NRW verloren gegangen. Damit kann man grob erahnen, wieviele Streuobstwiesen wir um 1960 noch in NRW hatten.
Die Kartierung wurde durch die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes 2016 erforderlich, dort heißt es:
§ 42 Gesetzlich geschützte Biotope (zu § 30 des BNatSchG)
(1) Weitere gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 Absatz 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes sind:
5. Streuobstbestände nach Maßgabe des Absatzes 4.
(4)….Der gesetzliche Schutz tritt in Kraft, sobald die Gesamtfläche dieser Streuobstbestände im Land Nordrhein-Westfalen um mindestens 5 Prozent abgenommen hat.
Weitere Informationen findet Ihr hier: Lage der Streuobstwiesen